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Schulordnung der "Regionalen Schule mit Grundschule Schönberg"

 

Wir leben in unserer Schule in einer großen Gemeinschaft, die von jedem Einzelnen gestützt werden muss. Partnerschaftliches Verhalten, der höfliche Umgang miteinander, sowie Hilfsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme sind Grundsätze dieser Einrichtung. Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, belästigt oder beim Lernen behindert wird. Daher sind von allen Personen notwendige Regelungen zu beachten.

Allgemeine Verhaltensregeln:       

  • Alle Lehrer sind den Schülern dieser Schule weisungsberechtigt.
  • Jeder ist dazu verpflichtet, durch sein Verhalten dazu beizutragen, dass Unfälle und Beschädigungen verhindert werden.

Fahrzeuge:               

Auf dem gesamten Schulgelände sind Fahrräder, Mofas u.ä. zu schieben. Die Fahrzeuge sind im Fahrradständer abzustellen.

Mobilfunkgeräte:                

Beim Betreten des Schulgeländes gilt für Schüler dieser Schule, dass sie die internetfähigen Mobilfunkgeräte und sonstige elektronische Geräte (bzw. elektronische Geräte im Allgemeinen) ausschalten. Das Umstellen auf „Lautlos“ reicht nicht aus. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, sind alle Lehrer berechtigt, das Mobiltelefon bis zum Unterrichtsende einzuziehen. Eine Ausnahme bildet die Nutzung des Mobilfunkgerätes im Unterricht zur Recherche bzw. Dokumentation unterrichtsrelevanter Inhalte auf ausdrückliche Anweisung der Lehrkraft und nur innerhalb des Klassenraumes.

Besucher unserer Schule werden gebeten, ihre Mobiltelefone so einzustellen, dass eine Störung von Schulveranstaltungen und des alltäglichen Schulbetriebes auszuschließen ist.

Aufenthalt vor Schulbeginn:                     

Während dieser Zeit haben sich alle Schüler auf  dem Schulhof aufzuhalten. Fahrräder und andere Parkflächen sind nach der Ankunft zügig zu verlassen. 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind die jeweiligen Klassenräume aufzusuchen.

Ein- und Ausgänge: 

Das Schulgebäude wird von den Schülern nur durch die Eingänge I, II, und III betreten und verlassen.

Pausen:                     

Die 1. Pause ist die Frühstückspause. Jeder Schüler hat die Möglichkeit in dem entsprechenden Klassenraum sein Frühstück einzunehmen.

Kurze Pausen sind von allen Schülern zum Aufsuchen der Unterrichtsräume und zur Vorbereitung auf den nächsten Unterricht zu nutzen.

Hofpausen werden von allen Schülern grundsätzlich auf dem Schulhof verbracht. Gesondert wird darauf hingewiesen, dass den Schülern der Aufenthalt im Schulgebäude, auf dem Parkplatz und an den Fahrradständern untersagt ist. Toiletten sind ebenfalls nicht als Aufenthaltsraum zu nutzen.

Ausnahmeregelungen gelten für Regenpausen. Diese werden nach den aktuellen Witterungsbedingungen durch Abklingeln bekannt gegeben. Hier wird sich im Schulgebäude vor den Klassenräumen aufgehalten, bis ein Fachlehrer den Raum öffnet.

Spielen:                     

Das Spielen in den Pausen ist erlaubt. Der Spielplatz steht in der ersten Hofpause ausschließlich den Schülern der Grundschule zur Verfügung, in der Mittagspause auch den Schülern der 5. Klassen. Die Spielwiese hinter dem Container darf nur von den 5. bis 7. Klassen für Ballspiele genutzt werden und die 8. bis 10. Klassen halten sich auf den gepflasterten Flächen des Schulhofes auf. Das Toben im Schulgebäude ist verboten und das Werfen mit Schnee ist untersagt.

Rauchen:                  

Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist grundsätzlich verboten. Alle Erwachsenen sind berechtigt, bei Zuwiderhandlungen die Rauchutensilien einzuziehen und an die Eltern weiterzuleiten.

Alkoholische Getränke:  

Das Mitbringen und Konsumieren alkoholischer Getränke sowie von Energy-Drinks ist auf dem Schulgelände verboten.

Drogen:                     

Der Besitz, die Weitergabe sowie der Konsum von Drogen sind strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Gefährliche Gegenstände:

Gefährliche Gegenstände oder Gegenstände, die nach ihrer Art und Beschaffenheit darauf ausgelegt sind, anderen Menschen Schaden zuzufügen, dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Dazu zählen:

  • Messer oder andere Werkzeuge
  • Reizstoffsprühgeräte aller Art
  • Elektroimpulsgeräte
  • Schlagstöcke, Baseballschläger oder ähnliche Gegenstände
  • Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Knallkörper oder vergleichbare Gegenstände
  • Verbotene Gegenstände nach Anlage 2 zu §2 WaffG ( sog. Waffenliste )

Jede Lehrkraft hat bei begründetem Verdacht das Recht, Taschen oder Kleidung von Schülern zu kontrollieren und oben genannte Gegenstände an sich zu nehmen. Rückgabe erfolgt nur an Erziehungsberechtigte.

Wertsachen:             

Für persönliche Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Besonders wird darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände in der Garderobe zu lassen.

Ordnung / Sauberkeit:

Müll, Papier, Glas und Essensreste sind in den dafür bereitgestellten Behältern getrennt zu entsorgen. Arbeitsplätze sind sauber und aufgeräumt zu verlassen. In den Klassenräumen sind nach Unterrichtsende die Stühle auf die Tische zu stellen.

Frei- und Ausfallstunden:  

Während dieser Zeit können Schüler der Klassenstufen 5 – 10 das Schulgelände verlassen, sobald eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegt. Ansonsten ist der auf dem Vertretungsplan ausgewiesene Raum aufzusuchen. Den Busschülern steht nach Unterrichtsende ihr Klassenraum zur Verfügung.

Die Schulleitung hat das Recht, Ausnahmeregelungen zeitlich befristet festzulegen. Sie hat weiterhin die Aufgabe, Zuwiderhandlungen gegen diese Schulordnung angemessen und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu ahnden.

Zur Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit der Schulordnung wurde darauf verzichtet, alle geschlechterspezifischen Anredeformen zu verwenden.

Diese Hausordnung wurde in der Schulkonferenz am ……… beschlossen

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